email telefon

Verlustvortrag nicht vererblich

Erben können von einem Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10 d EStG in Zukunft nicht mehr zur Minderung Ihrer Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 17.12.2007 (GrS 2/04) entschieden. Er gibt damit eine seit 45 Jahren bestehende Rechtssprechung auf. Die neue Linie darf jedoch erst auf solche Erbfälle angewendet werden, die nach Veröffentlichung dieses Beschlusses eintreten.


Eingestellt am 17.04.2008 von P.Buhmann
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)