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Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"
Im Streitfall veräußern Eheleute über "ebay" Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen (u.a. Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche) sowie Gegenstände, die sich keiner gesonderten Produktgruppe zuordnen ließen. Hieraus erzielten sie zuletzt 2005 aus 278 Verkäufen ca. 35.000 €. Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit.
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über "ebay" um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann, bejahte der BFH. Er verwies die Sache aber an das Finanzgericht zurück, weil die Feststellungen des Finanzgerichtes nicht ausreichten, um zu beurteilen, ob tatsächlich die aus den Eheleuten bestehende GbR oder nur der Ehemann im Rechtsverkehr aufgetreten ist. Außerdem komme bei einigen Veräußerungen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht.
Eingestellt am 18.06.2012 von P.Buhmann
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