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Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar
Der Bundesfinanzhof hatte vor geraumer Zeit die Absetzbarkeitt von Kosten für Zivilprozesse deutlich erleichtert, darunter fielen auch Ehescheidungskosten.
Die schwarz-gelbe BUndesregierung hat daraufhin das Einkommensteuergesetz 2013 geändert. Danach können Prozesskosten ab 2013 nicht mehr als außergewähnliche Belastung abgezogen werden, es sein denn, der Prozess musste zur Abwendung einer Bedrohung der Existenz geführt werden. Vom Abzugsverbot sind auch die Kosten der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betroffen.
Die schwarz-gelbe BUndesregierung hat daraufhin das Einkommensteuergesetz 2013 geändert. Danach können Prozesskosten ab 2013 nicht mehr als außergewähnliche Belastung abgezogen werden, es sein denn, der Prozess musste zur Abwendung einer Bedrohung der Existenz geführt werden. Vom Abzugsverbot sind auch die Kosten der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betroffen.
TIP: Die Kosten für Anwalt und Gericht weiterhin in der Einkommensteuererklärung 2013 ff. angeben und sich an etwaige Musterverfahren anhängen.
Eingestellt am 21.03.2014 von P.Buhmann
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