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Neues Reisekostenrecht ab 2014
Mit Wirkung ab dem 01.01.2014 tritt die Reform der steuerlichen Reisekosten in Kraft. Am 30.09.2013 hat der Bundesminister der Finanzen sein entsprechendes Schreiben veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen insbesondere
- "Erste Tätigkeitsstätte" statt "Regelmäßiger Arbeitsstätte"
- Verpflegungsmehraufwendungen (Werbungskosten und steuerfreier Arbeitgeberersatz)
- Änderungen bei den Fahrtkosten
- steuerliche Erfassung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Mahlzeiten
- Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtsstätigkeit
- beruflich veranlasste Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
- Neues zur Firmenwagengestellung und anderen praxisrelevanten Sachbezügen.
Die Änderungen betreffen insbesondere
- "Erste Tätigkeitsstätte" statt "Regelmäßiger Arbeitsstätte"
- Verpflegungsmehraufwendungen (Werbungskosten und steuerfreier Arbeitgeberersatz)
- Änderungen bei den Fahrtkosten
- steuerliche Erfassung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Mahlzeiten
- Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtsstätigkeit
- beruflich veranlasste Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
- Neues zur Firmenwagengestellung und anderen praxisrelevanten Sachbezügen.
Eingestellt am 15.10.2013 von P.Buhmann
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