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Neues Urteil für die FAQ des Inkassodezernats (genealogie.de)

Bekanntlich bedienen sich die Betreiber von genealogie.de und anderen (versteckt) kostenpflichtigen Internetangeboten zur Beitreibung ihrer vermeintlichen Forderungen einer Rechtsanwaltskanzlei, die in der Öffentlichkeit u. a. unter der Bezeichnung "Inkassodezernat" auftritt.

Auf der Internetseite des "Inkassodezernats" (läßt sich über Suchmaschinen leicht finden, verlinken möchte ich sie nicht) findet man den Menüpunkt "FAQ". Eine der dort aufgeführten Fragen lautet:

"Ich habe im Internet gelesen, dass gar keine Gerichtsverfahren einleitet werden."

In der darunter stehenden Antwort erfährt man, daß man sich diesbezüglich ja nicht zu sicher sein soll; es werde sehr wohl geklagt. Als Beispiel für erfolgreiche Prozesse werden zwei Urteile angeführt und zum Download angeboten, über deren Aussagekraft ich mich hier schon einmal geäußert hatte.

Nun ist ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Urteil v. 21.09.2007, 2/03 O 856/06) bekannt geworden.

In der zugehörigen Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands heißt es:

"Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Um den Preis zu entdecken, musste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthielt. Nicht eindeutig genug, befand das Gericht."

Ob dieses Urteil wohl auch bald in den FAQ des "Inkassodezernats" aufgeführt wird?

Nachtrag: Urteil im Volltext




Eingestellt am 18.12.2007 von K. Woldrich
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