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Grundstücksschenkung an Ehepartner

Schenken sich Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung, ist diese Zuwendung nur dann von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Familie auch selbst in der Immobilie wohnt. Für Zweit- oder Ferienwohnungen werden dagegen Schenkungssteuern fällig (Bundesfinanzhof Az.: IIR35/11). In diesem Fall schenkte der Kläger seiner Ehefrau ein Haus, dass die Familie als Zweitwohnung zu Ferienaufenthalten nutzte. Der Lebensmittelpunkt der Eheleute befand sich aber an deren Hauptwohnsitz. Die obersten Steuerrichter sind der Ansicht, dass die nach ihrem Wortlaut sehr weitreichende Steuerbefreiung für Familienwohnheime einschränkend ausgelegt werden muss, weil der Gesetzgeber den gemeinsamen familiären Lebensraum von Eheleuten schützen wollte. Für eine Steuerbefreiung, die Schenkungen auch von Zweit- oder Ferienwohnungen erfasst, fehle es insoweit an einer Rechtfertigung.


Eingestellt am 19.11.2013 von P.Buhmann
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