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Steuer auf Zinsen des Finanzamtes
Zinsen, die das Finanzamt für seine Erstattung von zuviel gezahlter Einkommensteuer zu zahlen hat, sind steuerpflichtig. Vor drei Jahren hatte der Bundesfinanzhof noch die gegenteilige Ansicht vertreten. Daraufhin wurde der Bundestag aktiv und verankerte die Steuerpflicht im Einkommensteuergesetz. Jetzt musste der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.11.2013, Az.: VIII R 36/10)daraufhin entscheiden, dass für eine Steuerfreiheit der Erstattungszinsen kein Raum mehr besteht.
Umgekehrt kann aber ein Steuerzahler Verspätungszuschläge wegen der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Säumniszuschläge für eine verspätete Zahlung der Steuerschuld ebensowenig von der Einkommensteuer absetzen wie die Zinsen, die der Steuerzahler zu zahlen hat, wenn er für eine verspätete Festsetzung der Steuerbschuld verantwortlich ist.
Eingestellt am 19.02.2014 von P.Buhmann
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