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Änderungen bei der steuerlichen Selbstanzeige stehen bevor
Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit wird teurer und schwieriger!
Die Bundesregierung plant im Einvernehmen mit den Ländern die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige. Bisher ist ein einmaliger Zinszuschlag zusätzlich zu den Verzugszinsen von jährlich 6% für Hinterziehungen ab 50.000 € zu zahlen. Dieser Zinszuschlag könnte auf 10% verdoppelt werden. Zugleich wollen mehrere Länder auch den Schwellenwert von 50.000 € senken. Sicher ist bereits jatzt, das Steuerbetrüger künftig ihre Finanzgeschäfte nicht mehr nur für die letzten 5, sondern für mindestens 10 Jahre offenlegen müssen, um in den Genuss der Strafverschohnung zu kommen.
Erleichterungen im Sinne einer Straffreiheit sind für die Anmeldesteuern geplant (z.B. Umsatz- und Lohnsteuer).
Eingestellt am 07.03.2014 von Nachlass Peter Buhmann
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