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Die Selbstanzeige wird schwieriger und teurer

Am 6. November 2014 hat der Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, um die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt heraufzusetzen. Das Vorhaben ist mit den Bundesländern intensiv abgestimmt worden, sagte Bundesminister für Finanzen Schäuble. Die Selbstanzeige werde zwar nicht abgeschafft, aber deutlich verschärft. Die Reform umfasst folgende Punkte:

- Eine Selbstanzeige ohne Strafzuschlag ist nur noch bei einem Hinterziehungsbetrag von höchstens 25.000,00 € möglich. Bislang lag diese - ohnehin erst vor drei Jahren eingeführte - Grenze bei 50.000,00 €. Hinzu kommen weiterhin die Hinterziehungszinsen von 6 % jährlich.

- Bislang betrug dieser Strafzuschlag 5 %. Nun wird er gestaffelt. Zwischen 50.000,00 € und 100.000,00 € liegt er künftig bei 10 %, zwischen 100.000,00 € und 1.000.000,00 € bei 15 % und darüber bei 20 %.

- Zu spät ist es für den Weg in die Straffreiheit, wenn die Hinterziehung von den Behörden schon entdeckt worden ist und der Kläger dies weiß - oder zumindest ahnen muss. Ausgeschlossen ist die Selbstanzeige ferner, wenn das Finanzamt eine Prüfung des Steuerpflichtigen angekündigt hat. Diese Sperrwirkung wurde in mehreren Details ausgeweitet.

- Auch in Fällen von leichterer Steuerhinterziehung müssen Hinterzieher künftig für die vergangenen 10 Jahre reinen Tisch machen (bisher: 5 Jahre). In der Praxis bedeutet dies wegen der Modalitäten der Fristberechnung bis zu 13 Jahre - länger als die Aufbewahrungsfristen der Banken für Kontounterlagen.

- Wenig beachtet wurde bisher ein weiterer Schritt. Für Geld, das vor dem Fiskus im Ausland versteckt wird, wird die Verjährungsfrist im Strafrecht verlängert. Die große Koalition weist zur Begründung darauf hin, dass Finanzbehörden oft nur durch Zufall von solchen Kapitalanlagen erfahren - etwa durch den Ankauf von CDs mit Kontodaten. Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung komme auch häufig weder eine Durchsetzung des Steueranspruchs in Betracht noch eine Bestrafung der Täter, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher sollten die Fristen verlängert werden, indem ihr Beginn "deutlich hinausgeschoben" werde (sogenannte Ablaufhemmung). In Zukunft beginnt die Verjährung überhaupt erst dann, wenn das Finanzamt von einem konkreten Fall erfahren hat. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Depot weder in einem EU-Staat befindet noch in einem Land, das sich bis dahin dem automatischen Datenaustausch angeschlossen hat. Auch gibt es eine Obergrenze von 10 Jahren, so dass sich die Änderung vor allem für leichtere Fälle auswirkt, die derzeit schon nach 5 Jahren strafrechtlich verjähren.

Auf einem anderen Gebiet will die Regierungskoalition allerdings zu Gunsten der Wirtschaft die Wirkungen des "Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes" abmildern, das die schwarz-gelbe Regierung im Jahr 2011 verabschiedet hatte. Dabei geht es oft um unvermeidliche Fehler bei der Voranmeldung von Umsatz- und Lohnsteuer. Die Unternehmen müssen künftig lediglich die unvollständigen bzw. unrichtigen Angaben berichtigen, ohne dass alle Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige erfüllt sein müssten. Bisher drohte nach einer solchen Korrektur ein Straf- oder Bußgeldverfahren.



Eingestellt am 10.11.2014 von P.Buhmann
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