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Steueränderungen
1. Lebensversicherungen
Nach einem Verkauf einer Lebensversicherung soll die Auszahlung bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr steuerfrei sein. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass durch den Verkauf die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge beim Eintritt des Versicherungsfalles verliert. Damit entfalle die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen der Kapitalanlage relevant seien. Bei Übertragungen in Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen bleibt es bei der Steuerfreiheit.
2. Unterhaltszahlungen
Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlichen Abzug seit vielen Jahre als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen in der Einkommensteuererklärung die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
3. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Hörbücher sollen ab demnächst von dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% profitieren.
4. Veräußerung von Dividendenansprüche
Bei einer Veräußerung von Dividendensprüchen vor dem Dividendenstichtag gibt es ebenfalls Änderungen. Die Abgeordneten einigten sich auf eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendensprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht.
Eingestellt am 03.09.2014 von Nachlass Peter Buhmann
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