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Arbeitszimmer steuerlich absetzbar!
Arbeitszimmer steuerlich wieder absetzbar!!! Wer einen Teil seiner Arbeit zu Hause erledigt und dafür ein Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die dadurch entstehenden Kosten steuerlich wieder geltend machen - vorläufig jedenfalls.Mit seinem Beschluß vom 25.8.2009 äußert der Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Zweifel der starken Einschränkung der Abziehbarkeit seit 2007. Die kosteb können zumindest bis zur endgültigen Entscheidung des BFH geltend gemacht werden - auch als Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Eingestellt am 21.09.2009 von Nachlass Peter Buhmann
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