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Arbeitszimmer wieder absetzbar
Mit Beschluss vom 06.07.2010 hat das BVerfG die seit 2007 geltende Regelung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Danach verstößt das Abzugsverbot von Aufwendungen für ein ausschließlich beruflich oder betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer gegen das Grundgesetz, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Bei Lehrern oder manchem Außendienstmitarbeiter ist das gegeben. Nicht aber bei einem Steuerpflichtigen, der noch einen anderen Arbeitsplatz hat, selbst wenn die Nutzung des heimischen Büros mehr als die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht.
Ist der Steuerbescheid für 2007 - 2009 noch nicht erlassen oder vorläufig insoweit, können die entsprechenden Kosten noch geltend gemacht werden. Für Nebenberufler ist fraglich, ob diese von der Neuregelung profitieren.
Eingestellt am 02.08.2010 von P.Buhmann
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