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Steuererleichterung für Pflegende (Pflegekosten)
Das Finanzamt beteiligt sich an den Pflegekosten.Persönlich getragene Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof 10.05.2007)
Eingestellt am 10.10.2007 von P.Buhmann , letzte Änderung: 11.10.2007
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