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Steueränderungsgesetz 2015
Einkommensteuer
Die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter § 6b Abs. 2a Einkommensteuergesetz wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst,
Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG),
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Abs. 1a EStG),
Anpassung der Regelung zur Fälligkeit der Dividendenzahlungen an außersteuerliche Bestimmungen (§ 44 Abs. 2 S. 2 EStG).
Körperschaftsteuer
Anpassung der Körperschaftsteuerbefreiungen für Entschädigungseinrichtungen im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und für institutsbezogene Sicherungseinrichtungen an die Rechtsänderungen des DGSD-Umsetzungsgesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG),
Ausdehnung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG),
Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG),
Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen (§ 21 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KStG).
Umsatzsteuer
Klarstellung zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14 c Abs. 1 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG),
Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13 b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG).
Erbschaftssteuer
Ergänzung der Anzeigepflicht des Erwerbes von Todes wegen (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 und § 37 Abs. 9-neu-ErbStG).
Eingestellt am 20.10.2015 von P.Buhmann
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