<< Zinsen vom Finanzamt künftig steuerfrei | OLG Dresden: Gerichtskosten eines... schuldbefreiung ausgenommen >> |
Steueränderungen zum 1.1.2011
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2010 kann das ARBEITSZIMMER wieder bis zu 1250 € im Jahr steuerlich abgesetzt werden, wenn regelmäßig zu Hause gearbeitet wird u. für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der Tätigkeit betrug. Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber demnächst die Hürden für eine STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE erhöht.Künftig muß eine Selbstanzeige sämtliche Hinterziehungssachverhalte enthalten, die noch nicht verjährt sind. Also keine Salamitaktik mehr, d.h.sie darf sich nicht mehr bloß auf bestimmte Steuerquellen oder -gestaltungen beziehen. Eine Sperre für Selbstanzeigen tritt dann ein, wenn der Betriebsprüfer seinen Besuch ankündigt(bisher:wenn er vor der Tür stand).
Eingestellt am 03.01.2011 von P.Buhmann
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.