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Reuige Steuersünder werden verstärkt zur Kasse gebeten
Steuerhinterzieher, die eine Selbstanzeige erstattet haben, müssen künftig eine Geldbuße zahlen, um straffrei zu bleiben. Die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige werden verschärft. Künftig kommen reuige Steuersünder nur ohne Buße davon, wenn sie weniger als 50.000 € an Steuern hinterzogen haben. Wenn in einer Selbstanzeige der Betrag höher ist, kann künftig die Staatsanwaltschaft nur von der Verfolgung absehen, wenn der Täter die hinterzogene Steuer und einen Geldbetrag von 5 % der hinterzogenen Steuer innerhalb der ihm gesetzten Frist zahlt. Das Strafverfahren kann wieder aufgenommen werden, wenn die Angaben unrichtig oder unvollständig waren. Dies gilt jedoch nur für die Steuerart, auf die sich die Selbstanzeige bezog. Wer Kaptitaleinkünfte nacherklärt, aber bei der Umsatzsteuer einen Fehler gemacht hat, kann sich gleichwohl bei der Einkommensteuer reinwaschen. Der neue Schwellenbetrag soll für jedes Steuerjahr gelten. Der Zuschlag ergänzt das vorgesehene Verbot der Teilselbstanzeige sowie den Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
Eingestellt am 02.03.2011 von Nachlass Peter Buhmann
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