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Pleitewelle (Geschäftsführerhaftung)
Wie das Handelsblatt schreibt, soll Deutschland als Folge der aus den USA herüberschwappenden Kreditkrise und der daraus resultierenden erhöhten Wachsamkeit der Banken bei der Kreditvergabe eine Pleitewelle bevorstehen. Betroffen seien vor allem von Private-Equity-Fonds übernommene Unternehmen.
Doch auch die Geschäftsleiter nicht unmittelbar gefährdeter Unternehmen sollten ihre Lage einer kritischen Würdigung unterziehen. Nicht selten geraten durch die Insolvenz eines großen Marktteilnehmers auch Lieferanten, Kunden, Subunternehmer etc. in eine bedrohliche Krise. Ihre Geschäftsleiter, insbesondere jene, die eine straf- und haftungsbewehrte Insolvenzantragspflicht trifft, sind dann gehalten, sich einen Überblick über die finanzielle Situation zu verschaffen, umgehend Sanierungsmaßnahmen einzuleiten und bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen Insolvenzantrag zu stellen.
Eingestellt am 06.11.2007 von K. Woldrich , letzte Änderung: 11.12.2007
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