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Zinsen vom Finanzamt künftig steuerfrei
Nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: VIII R 33/07), der damit seine bisherige Rechtsprechung aufgibt, müssen Zinsen, die das Finanzamt zum Erstattungsbetrag an Einkommensteuer auszahlt, nicht mehr versteuert werden. Das Urteil gilt allerings nicht für solche Steuerarten, die die Einkommensteuer mindern, etwa die Gewerbesteuer. Zinsen, die der Steuerzahler an das Finanzamt zahlen muss, sind nach wie vor seit 1999 nicht abzugsfähig.
Eingestellt am 15.09.2010 von P.Buhmann
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