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Steuererklärungspflicht der Rentner

Die Rentenzahlungen werden ab 1.1.2009 elektronisch den Finanzämtern gemeldet. Dies wird für ca. 2 Mill. Rentner Seuernachzahlungen incl.Zinsen für die Vorjahre zur Folge haben. Auch kann die Einleitung von Steuerstrafverfahren nicht ausgeschlossen werden. Maßgebend für den steuerpflichtigen Teil der gesetzlichen Altersrente ist der Rentenbeginn(bis 2005 50% steuerfrei; für jedes Folgejahr 2% weniger steuerfrei). Bei privaten Rentenversicherungen u.Betriebsrenten sind größere Anteile steuerfrei. Neurentner des Jahres 2008 sind nur dann steuerbefreit, wenn ihre gestzl. Altersversorgung unter 16.800 € (verheiratete unter 33.600 €) liegt. Dann beträgt das zu versteuernde Einkommen weniger als 7.664 €.


Eingestellt am 07.01.2009 von P.Buhmann
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