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Prozesskosten absetzbar!

Steuerzahler können die Kosten eines Zivilprozesses künftig in ihrer Einkommensteuer-Erklärung geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof am 13.7.2011 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (Az. VI R 42/10).Unabhängig vom Grund des Rechtsstreits können die Ausgaben für Anwalt,Gericht,Sachverständige und Zeugen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 33 EStG).Steuerliche Auswirkung hat aber nur der Betrag der Kosten,soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Familienstand, Zahl der Kinder u. der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte u. beträgt 1% - 7% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Außerdem darf die Klage nicht mutwllig sein,d.h. von vornherein nicht völlig aussichtslos sein. Das aber sollen ausgerechnet die Finanzbeamten beurteilen! Diese dürften damit in vielen Fällen überfordert sein. Für den Steuerzahler kann dies einen weiteren Rechtsstreit bedeuten.



Eingestellt am 14.07.2011 von P.Buhmann
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