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Leichterer Steuerabzug für 2. Wohnsitz
Arbeitnehmer mit 2 Wohnsitzen können künftig ihre Kosten in sehr viel mehr Fällen beim Finanzamt absetzen. Wie der BFH am 27.05.2009 mitteilte, hat er seine Rechtsprechung geändert. Der BFH lässt jetzt zu, dass Arbeitnehmer jetzt diese Aufwendungen auch dann geltend machen können, wenn sie aus privaten Gründen aus dem Ort wegziehen, an dem sie beschäftigt sind. Voraussetzung für den Abzug als Werbungskosten ist nur noch, dass dort ein eigener Hausstand bleibt, um von dort aus zur Arbeit zu fahren (Az.: VII R 23/07 und 58/06).
Eingestellt am 10.06.2009 von Nachlass Peter Buhmann
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