<< Steuerfahndung droht? | Mietrecht: Abrechnung von Betriebskosten... n, Leistungsprinzip) >> |
Keine Haftung für Geschäftsführer trotz Zahlung nach Insolvenzreife
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen; gilt insbesondere bei den Zahlungen auf die Wasser-,Strom- und Heizrechnungen u.a..
Eingestellt am 27.02.2008 von P.Buhmann
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.