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Keine Anwendung der 1%-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Mit Urteil vom 06.10.2011 hat der BFH festgelegt, dass es die zugelassene Nutzung eines Dienst-Pkw für Fahrten zwischen Wohnunng und Arbeitsstätte grundsätzlich nicht rechtfertigt, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, die private Mitbenutzung des Pkw zu unterstellen und die 1%-Regelung anzuwenden, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung ausdrücklich(und nicht nur zum Schein) untersagt. Eine verbotene Privatnutzung darf nicht unterstellt werden, wenn das Verbot ernsthaft ausgesprochen worden ist.
Eingestellt am 10.02.2012 von Nachlass Peter Buhmann
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