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Insolvenzrecht: Neues Urteil zur Anfechtung von Scheingewinnen (Phoenix, Insolvenzanfechtung)
Wir hatten hier bereits darauf hingewiesen, daß man eine Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen durch den Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nicht ohne genaue Prüfung hinnehmen sollte.
Nach dem OLG Frankfurt/Main hat sich nun auch das Thüringer OLG (Urteil v. 11.03.2008, Az. 5 U 551/07) mit einem solchen Fall befaßt und geurteilt, der Anleger und Anfechtungsgegner könne gegen die Rückzahlungsforderung des Insolvenzverwalters mit einem Schadensersatzanspruch gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH aufrechnen, welcher neben der ursprünglich geleisteten Einlage auch das Agio und entgangenen Gewinn umfasse. Der entgangene Gewinn besteht dabei aus Zinsen, die der Anleger bei "gewöhnlichem Lauf der Dinge" und ohne die Anlage in Phoenix-Produkte erzielt hätte. Hierbei kommt ihm insofern eine Beweiserleichterung zugute, als angenommen wird, daß das Kapital zumindest mit dem Zinssatz des § 246 BGB i.H.v. 4 % verzinst worden wäre.
Eingestellt am 03.06.2008 von K. Woldrich
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