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Beratungshilfe auch in Steuerangelegenheiten!
Das BVerfG hat am 14.10.2008 das Beratungshilfegesetz insoweit für verfassungswidrig erklärt, soweit durch die Regelung die Gewährung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts verwehrt wird.
Eingestellt am 29.12.2008 von P.Buhmann
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