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Banken müssen Bearbeitungsgebühren zurückzahlen

Mit zwei Urteilen, die am 28. Oktober 2014 veröffentlicht wurden, hat der Bundesgerichtshof den Klagen von zwei Verbrauchern stattgegeben. Diese hatten ihre Banken auf Rückzahlung von 555,00 € bzw. über 1.000,00 € von Bearbeitungsgebühren, die in den Darlehensverträgen ausgewiesen sind, verklagt. Die Banken müssen diese Beträge zurückzahlen und außerdem noch mit 5 % über dem Basiszinssatz hinaus verzinsen. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von den Banken geltend gemachten Bearbeitungsgebühren unzulässig sind.

Mit seinen beiden Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof äußerst verbraucherfreundlich gezeigt. Der Vorsitzende Richter begründete die Ausdehnung der vom Gesetz vorgeschriebenen dreijährigen Verjährungsfrist damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 Klarheit über die Rechtslage hatten und erst ab dann mit Aussicht auf Erfolg hätten klagen können. Damit hatte sich im Jahr 2011 in der Rechtsprechung eine neue Linie durchgesetzt. Bei unsicherer oder zweifelhaften Rechtslage könne der Beginn der Verjährungsfrist dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge auf 10 Jahre und damit auf alle Verträge ab dem Jahre 2004 hinausgeschoben werden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer werden die Banken den Forderungen zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren nicht ohne weiteres nachkommen. Denn für die Banken geht es um erhebliche Beträge. Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Banken in den Jahren von 2005-2013 knapp 13 Mrd. € unzulässige Bankgebühren kassiert, wenn Kunden Autos oder Fernseher mit Ratenkrediten finanzierten. Das neue Urteil wird nun etliche Verbraucher dazu animieren, die Gebühren zurückzuverlangen. Lange haben die Institute argumentiert, eine Gebühr für die Kreditbearbeitung nehmen zu müssen. Schließlich prüfen sie zum Beispiel die Bonität der Kunden, um sicher zu gehen, dass diese den Kredit auch zurückzahlen können. Dabei ist das in ihrem eigenen Interesse. Die Kosten den Kunden aufzubürden, sei unangemessen, urteilte der Bundesgerichtshof im Mai 2014.

Kunden müssen sich schriftlich an ihre Banken wenden. Sie müssen damit rechnen, dass ihre Bank auf Zeit spielt, denn manche Banken werden nun darauf spekulieren, dass die dreijährige Verjährungsfrist, die zum 31.12.2014 endet, von den Kunden nicht beachtet wird. Daher ist Eile geboten. Die Kunden können ihre Bank zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr mit einem Musterbrief, den die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest anbieten, auffordern. Erst dann, wenn die Bank sich weigert oder nicht zeitnah auf das Schreiben reagiert, sollten Verbraucher einen Anwalt beauftragen. Beauftragen sie den Anwalt sofort, müssen sie damit rechnen, die entstehenden Anwaltsgebühren tragen zu müssen. Eine zuvor eigenständige erhobene Forderung verhindert das und wälzt eventuell spätere Kosten des Anwalts auf die Bank ab.

Wichtig:

Die Urteile des BGH sind auch auf die Darlehensverträge anzuwenden, die die Verbraucher für den Kauf oder die Errichtung einer Eigentumswohnung oder Wohnheimes abgeschlossen haben.



Eingestellt am 29.10.2014 von P.Buhmann
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