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Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Wie nicht anders zu erwarten,ist die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit Steuerberatungskosten abzugsfähig sind,durch das neueste Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.12.2007 noch schwieriger geworden. Dies gilt insbesondere für Nichtunternehmer, also für Steuerpflichtige mit Einkünften als Arbeitnehmer,Vermieter,Rentner und bei Einkünften aus Kapitalvermögen.Insbesondere treten Probleme dann auf, wenn die Steuerberatungskosten in Werbungskosten und nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung aufgeteilt werden müssen.Die Steuerberatungskosten also in Zusammenhang mit der Beratung der steuerlichen Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Kinderbetreungskosten entstanden sind.



Eingestellt am 16.01.2008 von P.Buhmann
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