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Abenteuerparkplatz Prießnitzstraße 9 in Dresden (Parker Louis GbR)

Nachdem die Parker Louis GbR A. Heusel & L. Grau offenbar schon seit einiger Zeit in Dresden ihr Unwesen treibt, haben nunmehr auch wir mit ihr Bekanntschaft gemacht.

Einem unserer Mandanten flatterte im August eine Zahlungsaufforderung auf einem den einschlägigen Bescheiden der Stadt bei Parkverstößen verdächtig ähnlich sehendem Formular ins Haus. Darin wurde er aufgefordert, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 40,00 € zu zahlen, weil er im April die im Eigentum der Parker Louis GbR stehende Parkläche Prießnitzstraße 9 in Dresden ohne Parkschein benutzt hätte. Mit der Inanspruchnahme der Parkfläche habe er die Parkordnung anerkannt, die einen pauschalierten Schadensersatz eben in Höhe von 40,00 € vorsieht. Da sich unser Madant keiner Schuld bewusst war - ihm gehört zwar das angegebene Fahrzeug, er hatte es am fraglichen Tag aber gar nicht gefahren - wandte er sich Hilfe suchend an uns. Wir konnten ihm nur raten, nicht zu bezahlen.

Natürlich darf ein Parkplatzbetreiber Parkegbühren in ihm beliebender Höhe verlangen und auch eine Parkordnung verfassen. Er muss sie aber deutlich erkennbar für jeden sichtbar machen. Der Nutzer des Parkplatzes erklärt sich dann durch das Abstellen seines Fahrzeuges mit den Regelungen einverstanden. Das genau ist aber der Knackpunkt: nur mit dem Nutzer des Parkplatzes, also demjenigen, der das Fahrzeug dort abstellt, kommt dieser Vertrag zustande. Angeschrieben wird aber regelmäßig der Halter des betreffenden Fahrzeugs. Wie im Falle unseres Mandanten müssen Fahrer und Halter aber nicht immer identisch sein. Man denke nur an den Fall, dass der Halter sein Fahrzeug einem Familienmitglied zur Nutzung überlässt.

Nun ist es für die Parker Louis GbR natürlich nahezu unmöglich, den Fahrer zu ermitteln. Über das Kennzeichen kann man nur den Halter herausbekommen. Personendaten werden vor Ort nicht aufgenommen - zur Angabe seines Namens oder gar zur Vorlage eines Ausweises wäre gegenüber der Parker Louis GbR wohl ohnehin niemand verpflichtet. Es bleibt damit nur der Schuss ins Blaue, also die Zahlungsaufforderung an den Halter, in der Hoffnung, den Schuldigen getroffen zu haben oder ihn mit dem amtlich aussehenden Schreiben zur Zahlung zu veranlassen. Im Falle unseres Mandanten war das aber kein Treffer. Er war am fraglichen Tag nicht gefahren und damit kein Vertragsverhältnis mit der Parker Louis GbR eingegangen, das ihn zur Zahlung der Vertragsstrafe von 40,00 € verpflichtet hätte. Deshalb haben weder wir noch unser Mandant auf die Zahlungsforderung reagiert.

Nun meldete sich kürzlich eine Dresdener Anwaltskanzlei mit einem "maschinell erstellten und ohne Unterschrift gültigen" Schreiben und der Forderung, doch nun endlich den Schadensersatz und zusätzlich auch weitere Kosten "aus dem Gesichtspunkt des Verzuges" zu ersetzen. Interessant war dabei insbesondere, dass neben den Rechtsanwaltskosten auch 10,20 € als "Verwaltungsgebühren Halteranfrage/Adressrecherche" und 5,00 € "Mahnkosten Parker Louis GbR" gefordert wurden. Mahnkosten? Wann sind die denn entstanden? Eine Mahnung hat unser Mandant nie von der Parker Louis GbR erhalten. Die erste Zahlungsaufforderung war keine Mahnung. Gebühren für die Halteranfrage und Adressprüfung? Kommt uns das nicht bekannt vor? Genau: Laut Parkordnung der Parker Louis GbR soll der pauschalierte Schadensersatz von 40,00 € für die "entstehenden Mehraufwendungen für den Einsatz des Kontrollpersonals, der fotografischen Erfassung, notwendige Halteranfragen, Adressprüfungen, Fertigung von Anschreiben und Vorhaltung von Personal zur Bearbeitung" geschuldet sein. Wenn nun aber Kosten für Halteranfragen und Adressprüfung schon in den 40,00 € enthalten sind, warum sollen hierfür dann extra nochmal 10,20 € gezahlt werden?

Wir haben deshalb ein nettes Schreiben an die Anwälte verfasst und die Zahlungsforderung zurückgewiesen. Seitdem haben wir nichts mehr gehört und auch keine Zweifel, dass das so bleiben wird.





Eingestellt am 08.11.2007 von M. Kuttla , letzte Änderung: 11.12.2007
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46 Kommentare zum Artikel "Abenteuerparkplatz Prießnitzstraße 9 in Dresden (Parker Louis GbR)":

Am 14.01.2008 schrieb Horst folgendes:
Man stelle sich vor das diese Firma jedoch noch weitergeht!! Wir haben zum wiederholten Male eine Zahlungsaufforderung erhalten(genau im Abstand von 6Monaten)in der behauptet wird, das unser Fahrzeug auf dem Parkplatz unberechtigt geparkt habe. Das Problem ist nur, dieses angeblich gesichtete Auto existiert seit 10 Monaten nicht mehr!!!! Ist nachweislich abgemeldet wurden und parkt nun im Westteil der Rebuplik!!
Am 15.01.2008 schrieb M. Kuttla folgendes:
@ Horst:
Das könnte natürlich ein Versehen gewesen sein. Angesichts der bekannten und etwas bedenklichen Praktiken der Parker Louis GbR habe ich daran allerdings meine Zweifel.

Da das von Ihnen geschilderte Vorgehen in jedem Falle strafrechtlich relevant sein dürfte, könnte sich - gerade vor dem Hintergrund des laufenden Strafverfahrens gegen die Firmeninhaber - vielleicht auch die Staatsanwaltschaft für Ihren Fall interessieren.

Am 15.01.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Das haben wir auch gedacht und haben eine Strafanzeige gestellt. Dies wurde wegen ungenügender Beweislage jedoch lapidar wieder eingestellt!!
Und nun? Das gleiche nochmal??!!
Am 16.01.2008 schrieb M. Kuttla folgendes:
Ich kann natürlich die Beweislage im Einzelfall nicht einschätzen. Haben Sie von der Staatsanwaltschaft das Schreiben mit der Mitteilung über die Einstellung erhalten? Wenn ja, hat es wahrscheinlich leider wenig Sinn, strafrechtlich mehr zu unternehmen.
Am 20.01.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
nach einem nächtlichen Ausflug in der Dresdner Neustadt staunte ich nicht schlecht, als an meiner Windschutzscheibe eine Zahlungsaufforderung der Parker Luis Gbr steckte. Ich solle doch 40,00 EUR zahlen, da mein Parkschein abgelaufen war. Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Zahlen möchte ich ehrlich gesagt nur ungern oder nur wie bei der LHSt Dresden nur 15,00 EUR.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
MfG
Am 21.01.2008 schrieb M. Kuttla folgendes:
Ohne genaue Einzelheiten Ihres speziellen Falles zu kennen, kann ich an dieser Stelle nur dann dazu raten, nicht zu zahlen, wenn Sie entweder nicht selbst Ihr Fahrzeug dort abgestellt haben oder aber die Parkzeit tatsächlich nicht überschritten war.

Die "Tarife" der Landeshauptstadt Dresden für Parksünder gelten auf den Parkplätzen der Parker Louis GbR nicht. Wenn also eine Zahlungsverpflichtung besteht, dann wäre es mit 15,00 € nicht getan.

Eine exakte rechtliche Prüfung Ihres speziellen Falles und eine Rechtsberatung würde aber den Rahmen unserer News-Artikel sprengen.

Am 22.01.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Ja hatten Post vom Staatsanwalt erhalten.
Haben uns per Brief mit Parker Louis in Verbindung gesetzt,
und schriftlich die Zahlung verweigert(Auto wurde ja im März abgemeldet und verkauft),Nun bekamenwir erneut Post von der Firma(4Tage nachdem der Breif abgesendet wurde).Erneute Zahlungsaufforderung diesmal hätten wir Mitte Dezember dort gestanden!! Haben uns bei der Polizei informiert, es gibt in Dresden kein Auto diesen Typs mit dieser Nummer!!!Sollen wir nun wieder Anzeige erstatten?
Am 23.01.2008 schrieb M. Kuttla folgendes:
Auch wenn ich befürchte, dass bei einer Anzeige wieder nichts herauskommen wird, kann es aber sicherlich nicht schaden, eine solche zu erstatten. Vielleicht erkennt die Staatsanwaltschaft dann ein Muster und glaubt etwaigen Beteuerungen der Parker Louis, es habe sich um einen Zufall/Versehen gehandelt, nicht mehr.

Reagieren müssen Sie gegenüber der Parker Louis auf die Zahlungsaufforderung aber nicht. Da die Forderung nach Ihren Schilderungen nicht besteht, können Sie einfach abwarten.

Am 30.01.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Danke für die Hinweise!! Werden nun mal sehen was passiert.
Am 09.05.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo.

Ich habe ein Parkproblem bezüglich der Parker Louis GbR und dem Parkplatz auf der Prießnitzstr. 9.

Ich habe vor ca. 8 Wochen auf einem diesem Privatparkplatz mit Ticketautomat geparkt und einen Parkschein gelöst. Heute nun flattert eine Rechnung über 40 Euro ins Haus für Parken ohne Parkschein bzw. mit nicht erkennbarem Parkschein.

Dies ist der Brieftext:
"Sie nutzten zur oben genannten Zeit den oben genannten, entgeldpflichtigen Parkplatz, ohne einen gültigen Parkschein lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen (Parkscheine mit abgelaufener Parkzeit oder nicht lesbare Parkscheine ebenfalls als ungültig). Dies wurde fotografisch protokolliert. Daher erheben wir den pauschalierten Schadenersatz, wir in der Parkordnung ausgewiesen."

Das Problem bei der Sache ist, dass am Fahrzeug kein Ticket für mein vermeindliches Vergehen angebracht wurde und ich somit den Parkschein nach einigen Tagen entsorgt habe.

Zwei Dinge stören mich und ich suche eine Möglichkeit die Zahlung zu umgehen:

- ich hatte zur besagten Zeit meines Wissens einen gültigen Parkschein und wurde trotzdem belangt
- da kein Ticket am Auto war, wurde mir jegliche Möglichkeit genommen, dünne Beweise aufzuheben

Was wäre die beste Möglichkeit, fortzufahren?
Sollte ich das Beweisfoto anfordern?

Am 19.05.2008 schrieb M. Kuttla folgendes:
Sie können natürlich das angebliche Beweisfoto anfordern und wüssten dann zumindest, was die Parker Louis GbR wirklich vorzuweisen hat. Da bislang allerdings nach unserer Kenntnis noch in keinem Fall Klage erhoben hat, können Sie auch einfach nichts unternehmen.

Natürlich können wir im Rahmen unserer "News" keine eingehende rechtliche Beratung vornehmen. Sollten Sie daher weiterhin unsicher sein, vereinbaren Sie doch einfach telefonisch einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Am 23.06.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Vor einigen Wochen habe ich besagten Parkplatz Prießnitzstrasse befahren , habe neben dem Ticketautomaten gehalten und mir die umfangreiche und z.T. widersprüchliche Parkordnung durchgelesen. Die Gebühren schreckten mich ab.Als ich wieder ins Auto steigen und losfahren wollte kam ein Herr mit gezückter Kamera auf mich zu, fragte nach einem gültigen Parkschein. Ich erklärte meine Ablehnung der Nutzung, er sagte o.k. und ich fuhr von dannen. Einige Zeit später kommt doch tatsächlich die 40,-Euro-Zahlungsaufforderung !!! Mein Einspruch folgte prompt, die zweite Zahlunsaufforderung,kam letzte Woche ,mein zweiter Einspruch ist schon angekommen. Mein Glück ist, das der Herr Kontrolleur kein Foto hat(mit dem "fotografischen Protokoll" wird immer wieder gedroht)...
Alles in allem eine bedenkliche Art, Geld zu "verdienen" !!!
Am 18.07.2008 schrieb Ange deSang folgendes:
Habe jetzt schon das 2x mit dieser Firma zutun. Im Jahr 2007 war ich noch so blauäugig und habe deren Angebot, statt der 40,-Euro die 24,50Euro innerhalb der ersten 3 Tage zuüberweisen, angenommen.
Am 16.05.08 hat ich dann an der Prießnitzstr. wieder ein Überweisungsformular am Scheibenwischer. Nachdem ich mir hier die verschiedenen Fälle durchgelesen hatte, entschied ich mich zu warten. Jetzt einen Monat danach erhielt ich wieder eine Zahlungsaufforderung.
Das bemerkenswerte daran ist, das in der Fahrzeugbezeichnung ein Peugeot 306 aufgeführt wird, mit welchem ich am 16.05.08 auf dem Parkplatz Prießnitzstr. 9 geparkt haben soll. Im Jahr 2007 besaß ich noch ein Fahrzeug diesen Typs, welches ich jedoch Ende 2007 verkaufte und mir ein Neues zulegte.
Ich werde mir wohl mal das fotografische Beweismaterial anfordern. Das dürfte wohl zu etwas kompliziert/peinlich für die Firma werden.
Am 14.10.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Mama hat auch mit dem Auto meines Papas dort geparkt. Wir haben ix bezahlt, warum auch? Es folgten einige lusige Schreiben, die im übrigen niemals unterschrieben waren. Und dass obwohl nach eigner Auskunft von Herrn Professor H. seine Schreiben ohne seine Unterschrift niemals gültig sind. Prima! Meinem Papa wurde sogar mit Schufa gedroht, aber nach dem 2. Schreiben von Herrn H. war Schluß. Nun vermissen wir schon seit einem halben Jahr die lustigen Schreiben. Schade eigentlich.
Am 15.10.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Ich parkte am 24.08.08 auf dem Parkplatz der besagten GbR an der Louisenstraße. Ich hatte mir am Nachmittag ein 24-Stunden Ticket für die Louisenstraße gekauft und am Abend mein Fahrzeug (Halter ist mein Papa) da abgestellt. Am morgen hatte ich auch das Formular am Auto und hab den Herrn, der da rumlief, darauf angesprochen. Er meinte, entweder 24,50 EUR sofort, sonst 40 EUR. Mein Papa hat diese Woche ein SChreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten.

Ich werde auf keinen Fall zahlen, da die Parker Louis GbR meiner Meinung nach keine Anspruchsgrundlage hat. Und da ja auch nicht mein Papa, sondern ich gefahren bin, verhält es sich wie im Ausgangsfall.

Am 13.12.2008 schrieb mißbach folgendes:
hallo

ich habe jetzt auch ein Schreiben von der Parker Louis GbR erhalten, wo wir vorgeworfen wird am 21.10.2008 auf dem Parkplatz gestanden zu haben. Ich hab zwar einmal auf dem Parkplatz gestanden, weis aber den Tag nicht mehr und mit Parkticket. Das Parkticket habe ich schon lange entsorge, da ich mir nichts vorzuwerfen hatte und auch kein Zettel am Auto war.
Sie haben auch kein ein Bild mitgeschickt wo ein Datum drauf steht.

Ab und zu fahren auch Freunde von mir mit meinem Auto.

Wie soll man sich denn da nun verhalten? kann mir da jemand einen Tipp geben?

Am 17.12.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Hatte heute ebenfalls ein im Ausgang negatives Erlebnis auf genannten Parkplatz Louis GbR. Mein Problem war das ich kein Kleingeld zur Bezahlung hatte und erst in der Umgebung herum irrte.
Als ich dann nach 5-6 min. zurück kam und bezahlen wollte, sah ich das drohende Problem schon von Weitem. Völlig erbost über den Inhalt des "Knölchens" fuhr ich/Person "X" unverichteter Dinge von diesen Parkplatz.

Könnten Sie mir vieleicht auf diesem Weg einen kleinen Tip geben?

Am 20.01.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Familie hat am 17.01. für ca. 50 min. in der Prießnitzstr. geparkt, der Parkautomat hat jedoch kein Münzgeld angenommen (es fiel stets durch), natürlich hatten wir ebenfalls nach Rückkehr
eine Zahlungsaufforderung an der Scheibe. Wir haben
sofort den Sachverhalt auf dem Anrufbeantworter der
Firma geschildert. Heute sende ich noch einen Widerspruch gg. die überzogene Forderung per Post und überweise einen Euro für die angerissene Parkzeit von einer Stunde. Ich hoffe
dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Am 21.01.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Leider bin ich auch in die unglaublich dreiste Falle der Parker Louis Gbr getappt. Die Überziehung des Parkscheins und meine Untätigkeit in Bezug auf den Strafzettel, wurde recht schnell mit einer Zahlungsaufforderung quittiert. Mittlerweile habe ich ebenfalls Post von den H&P Rechtsanwälten bekommen. Dort wird mir mit einem ohne Unterschrift gültigen und maschinell erstellten Schreiben die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht, sollte ich nicht innerhalb von 14 Tagen einen Gesamtbetrag von 94,20€ überweisen. Ich werde sogar darüber informiert, dass im Falle von fruchtloser Vollstreckung meine Daten bei der SCHUFA gemeldet werden. Mal abgesehen von zusätzlichen Gerichts- und Anwaltkosten zu meinen Lasten.

Sollte ich jetzt doch lieber reagieren? Wenn ja wie?

Am 24.03.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe voriges Jahr auch alle diese Schreiben der Parker Louis erhalten. Kann nur raten nix unternehmen, es kam nie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Alles andere spielt keine Rolle, auch die Drohung mit der SCHUFA ist Käse und soll nur einschüttern. Bei der SCHUFA kann man dafür keinen Negativeintrag hinterlegen lassen, habe ich mich erkundigt.
Am 08.06.2009 schrieb Jana Kirchhoff folgendes:
hallo,

auch wir haben ein problem mit oben erwähntem unternehmen. im feb diesen jahres nutzten wir einen parkplatz in louisenstrasse 63 und lösten einen ordnungsgemäßen parkschein, zumindest dachten wir das. laut parker louis haben wir am falschen automaten gelöst, welcher nicht zum genannten parkplatz gehört. das war und ist bis heute nicht deutlich dort an diesem ort zu erkennen. jetzt sollen auch wir 40 euro zahlen. auf unsere diversen schreiben ist parker louis niemals eingegangen. wie kann man hier vorgehen? gruß und danke

Am 24.06.2009 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,
ich habe heute eine Zahlungsaufforderung der parker-louis erhalten, weil ich am ?.6. auf der Bautzener Strasse ohne gültigen Parkschein geparkt haben soll. Das tolle daran ist, das das engegeben Fahrzeug niemals in meinem Besitz ist oder war, weder als Fahrer noch als Halter und mir auch nicht bekannt ist. Wie kommt diese Firma dazu, solche willkürlichen Zusammenhänge herzustellen??? Ist es möglich, dagegen vorzugehen?
Am 26.06.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Seit 6 Monaten belästigt mich diese Firma ebenfalls. Mein "Vergehen": Ich habe ca. 5min darum gekämpft, entsprechendes Kleingeld zu bekommen und habe somit in dieser Zeit ohne Parkschein geparkt und erst dann einen Schein kaufen können. Es gibt aber in dieser Gegend wahrscheinlich nur sehr aktive "Fotografen", die nicht über Münzen verfügen.
Mein Vorschlag:
Lassen wir die Gesetze des Marktes wirken!
Jeder Betroffene sollte eine mail-Kampagne starten und alle Freunde und Bekannten informieren und auffordern "Parker Louis" zu meiden. So werden diese Leute vom Markt verschwinden.
Konnten wir zwar die häßliche Brücke nicht verhindern, so können wir doch diese Leute zum Bankrott führen.
Also los gehts!
Am 06.10.2009 schrieb anonym folgendes:
hallo,

auch ich habe ein Problem mit dem besagten Parkplatz.
Heute nachdem ich Anfang August diesen Jahres auf dem Parkplatz gestanden haben soll(ich war dort in der Umgebung bin mir aber nicht bewußt in einer Parklücke mit Parkscheinpflicht gestanden zu haben), bekomme ich ein Bescheid über 40 Euro- zum einem ärgert mich die Höhe des Bußgeldes zum anderen das ich keine Information an der Windschutzscheibe hatte und jetzt völlig unvermutet bezahlen soll. Macht es Sinn das Beweisfoto anzufordern?

Am 09.10.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Wir sind auch in die Falle der Parker Louis GbR getappt. Sind für 3 Tage zum Seminar in Dresden gewesen, haben unseren Wagen neben unserem Hotel in der Bautzner Straße abgestellt. Wir waren der Meinung das der Parkplatz zum Hotel gehört. Wollten ein Ticket ziehen, hatten aber nicht genügend Kleingeld. Sind daraufhin zum Hotel, was nur ein paar Schritte entfernt war und wollten uns Kleingeld besorgen und nachfragen wegen Dauerausweis. Dort wurde uns mitgeteilt, das der Parkplatz nicht zum Hotel gehört und wir sollen lieber in einer Nebenstraße Parken (schlechte Erfahrungen mit dem Parkplatzbetreiber) Wir sind sofort zum Parkplatz zurück, was im ganzen noch nicht einmal 5 Minuten gedauert hat, aber da war bereits das besagte Ticket über 40 Euro bei uns am Wagen. Haben sofort den Kontrolleur kontaktiert und alles erklärt, aber der hat sich auf nichts eingelassen und uns auch keine Möglichkeit gegeben ein Parkticket zu ziehen.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten???? Haben bis jetzt noch nichts unternommen,keine 40 Euro gezahlt und auch noch keinen Widerspruch eingelegt
Viele Grüße
Uwe
Am 23.12.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Am 22.12.09 am späten Nachmittag ist es mir wie vielen vor mir ergangen, der Parkautomat Prießnitzstraße nahm keine Münzen an, diese vielen immer wieder durch. Leicht genervt bin ich ins gegenüberliegende Backstage gegangen um etwas abzugeben, danach war das "Knöllchen" dran. Die ganze Zeit schlich eine Person über den Parkplatz und wartete augenscheinlich auf neue Opfer. Da ich nicht der Halter des Kfz bin, werde ich nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt diese Kosten ebenfalls nicht zahlen und werde dort nicht mehr parken.
Am 17.01.2010 schrieb (anonym) folgendes:
immer wieder das Gleiche ...

In meinem Fall ist der Fahrer ;-) nach der Auffahrt auf den Parkplatz zunächst im Wagen sitzengeblieben, weil er noch ein Telefonat erledigen musste. Dieses dauerte ca. 20 Minuten. In dieser Zeit schlich der Kontrolleur/Spitzel mehrmals mit seiner Kamera um den Wagen herum. Allerdings wurden (vermutlich) keine Fotos gemacht. Sollte dies doch der Fall sein, so sähe ich einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte, denn der Fahrer wäre auf dem Foto mit drauf und wäre hierzu nicht gefragt worden. Nach dem Telefonat ging der Fahrer pflichtbewusst zum Fahrscheinautomaten und zog eine Parkmarke, die mittlerweile leider jedoch "entsorgt" worden ist. Auch während dieser Zeit wurden m.E. keine Fotos von dem dann natürlich leeren Fahrzeug gemacht. Die Parkmarke wurde, wie es sich gehört, sichtbar hinter der Frontscheibe ausgelegt. Nach (pünktlicher!) Rückkehr des Fahrers befand sich nicht, wie behauptet, eine Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Fahrer mündlich von dem permanent herumschleichenden Spitzel aufgefordert, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen. Also war die Sache gegessen und vergessen. Seit einiger Zeit treffen nun auch hier diese lustigen Briefe ein, die Forderungen werden immer höher. Ich habe bisher nicht darauf reagiert und werde das auch gewiss nicht tun. Wer war denn nun der Fahrer? Wie kann denn ggf. bewiesen werden, dass tatsächlich unberechtigt geparkt wurde? Auch der von diesen windigen Typen erhobene Vorwurf des Hausfriedensbruchs dürfte m.E. nicht haltbar sein.

Am 22.03.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Vor einigen Wochen habe ich besagten Parkplatz befahren, habe neben dem Ticketautomaten gehalten und mir die umfangreiche und z.T. widersprüchliche Parkordnung durchgelesen. Die Gebühren schreckten mich ab. Ich bin NIE aus dem Auto gestiegen und habe die ganze Zeit den Motor laufen lassen. Als ich wieder losfahren wollte kam ein Herr mit gezückter Kamera auf mich zu und fotografierte mich und meine Insassen. Auf meine Aussage, dass ich lediglich gehalten und NICHT geparkt hatte, reagierte er nicht. Einige Zeit später kommt doch tatsächlich die 40,-Euro-Zahlungsaufforderung !!! Ich habe bisher noch gar nicht reagiert.
Kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie ich reagieren kann/soll?! Ich habe ja nicht geparkt...
PS: Ich bin Halter des Fahrzeuges!!!

Am 22.05.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Auch wir sind diesem Abzockverein in die Finger geraten. Am 16.04.10 haben wir den Parkplatz Prießnitzstr. benutzt. Da eine schwerbehinderte Person mit amtlichem Ausweis, der zum kostenlosen Parken an Parkautomaten in der gesamten EU berechtigt, im Auto war, haben wir diesen Ausweis deutlich sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt und sind weggegangen. Da wir etwas im Auto vergessen hatten, sind wir noch einmal zurück. Da war, es waren noch keine 5 Minuten vergangen, bereits der Zettel mit den 40,-- Euro angebracht. Nach unserem Einspruch behautet Parker Louis, daß die StVO auf ihren Parkplätzen ausdrücklich außer Kraft gesetzt sei. Was können wir tun? Das ist doch eine Diskriminierung von Schwerbehinderten!!!
Am 03.08.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Der eigentliche Geschäftszweck dieser GbR ist nicht das betreiben eines Parkplatzes, sondern das Abziehen der Kunden.
Bin auf nen anderen Trik hereingefallen.
Da wird ein Tagestiket angeboten für 5 Euro.
Da mir das Kleingeld fehlte habe ich erst einen Schein gelöst und den Rest bis 5 Euro dann später.
So hat PLois ja den Tagessatz auch bekommen. Wird nicht akzeptiert. Der Tiketautomat ist so manipuliert, das das lösen eines Tagestikets nicht möglich ist.Ich lass es auf einen Prozess ankommen. Mein Anwalt freut sich schon darauf.

Die anliegenden Unternehmen warnen Ihre Kundschaft bereits davor, den Abzockparkplatz zu nutzen. Also Bitte KEINESFALLS DA PARKEN! Das kleinste Entgeld ist bereits zu viel für solches Geschäftsgebaren.

Am 07.11.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Seltsame Situation bei mir: Nach langer Reise halte ich auf einem Parkplatz von Parker Louis. Kenne die Geschäftspraktiken, war aber nichts mehr frei. Ich schreibe im Auto noch eine SMS und packe das Navi ins Handschuhfach, höchstens fünf Minuten. Plötzlich steht ein Mann vor dem Auto und fotografiert mich drin, ich steig aus, er fotografiert weiter. Ich “Darf ich fragen, was Sie hier machen?” Er “Sie sitzen jetzt seit 10 Minuten im Auto, länger schau ich mir das nicht an” Ich “Was bedeutet das jetzt?” Er “40 Euro, da vorne stehen unsere AGBs – Sie haben ab der ersten Minute zu zahlen”. Ich war völlig verstört, so etwas ist mir echt noch nie passiert. Habe den Wagen vor Schreck stehen lassen. Ein paar Wochen hatte der Halter – eine Mietwagenfirma – meine Fahrerdaten an Parker Louis übermittelt und jetzt habe ich das erste Anwaltsschreiben über 95 Euro.

Kann ich das aussitzen?

Am 06.01.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Mir ist heut das gleiche passiert wie 100erten vor mir 5 min zu spät und schon ein Knölchen. Hat schon jemand Erfahrung ob nach dem Anwaltsschreiben über 95€ noch was kommt?
Was darf eine GbR bzw eine Privatperson??
Am 08.01.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Leider habe ich auf meine Anfrge vom 29.11.2010 nichts gehört. Interessiert es denn keinen, ob die Klage gegen die beiden Parker-Louis-Betreiber nun rechtskräftig ist bzw. hat jemand Klage wegen dieser Abzocke eingereicht?
Inzwischen hae ich von den RA Holzhauser neue Post bekommen. 2 Seiten Brief mit Nennung aller möglichen Paragraphen und Urteile, die komplette 3 Seiten umfassende Parkordnung sowie 15 (in Worten: Fünfzehn) angebliche Beweisbilder. Die Bilder sind aber nicht von der Ankunft, sondern von der Abfahrt. Außerdem ist hier klar ein männlicher Fahrer zu erkennen. Was doch beweist, dass ich als weibliche Person nicht der Fahrer gewesen sein kann. Dies habe ich von Anfang an mitgeteilt.
Übrigens habe ich im letzen Schreiben ein "Sonderangebot" von RA Holzhauser erhalten. Statt der geforderten 94,20 Euro bietet er mir nun "aus Kulanz eine Vergleichszahlung" i.H. von 40,-- Euro an.
Bitte teilt mir doch mal mit, was aus den genannten Fällen geworden ist.
Am 14.02.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auch mein Freund hat von dieser GbR zwei SChreiben erhalten. Allerdings ist er gar nicht gefahren sondern jemand anderes. Das Auto ha 1,5 h in ´der Prießnitzstr.9 gestanden.Wir haben nur zwei Bescheide über je 40 €, noch dazu für das selbe vergehen. UND wieso kann eine GbR überhaup so hohe Gebühren verlangen und dann auch noch zwei mal?
Ich weiß nicht, ob wir überhaupt bedzahlen sollen, vorallem nach dem, was ich hier lese.
Es scheint ja eine sehr zwielichte Firma zu sein.
Am 09.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Am 21.01.2009 schrieb ich und war noch recht verängstigt. Getan habe ich nichts und ein neues Schreiben kam auch nicht mehr. Also ruhig bleiben und evtl. aussitzen!
Am 21.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, gibt es denn nun schon Gerichturteile zu besagten Vorfällen? Ich hatte bezahlt und überschritt die Parkdauer um ein paar Minuten. Prinzipiell hab ich kein Problem einen Strafzettel zu bezahlen, wenn ich Schuld bin. Nur was man bisher liest, dann scheint es sich ja um eine kriminelle Vereinigung zu handeln und der würde ich ungern den Betrag zahlen.
Gibte es Ratschläge?
Am 05.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Da ich ein Anwohner eines der Parkplätze bin,
kämpfe ich nicht nur selber gegen Parker Louis (wegen Ein-aus Ausladen beim Umzug!), sondern muß fast täglich die Abzocke von ahnungslosen Leuten mit ansehen - hier geht es NICHT um die berechtigte Forderung, für das Parken ein Entgelt zu verlangen, sondern darum, daß planungsvoll Abzocke betrieben wird zur persönlichen Bereicherung.
Es ist insbesondere einer der auf Provision angestellten "Wächter" der diese Masche betreibt. Er sitzt in einem weinroten VW-Bus mit getönten Scheiben (Kennzeichen DD-JD....) und beobachtet alles Geschehen genau. Wenn er eine Chance wittert, verteilt er sofort die Zettel (etwa wenn jemand nach Kleingeld fragen geht). Er scheut den direkten Kontakt und geht auf kein Gespräch ein, sondern versteckt sich feige und fotografiert alles.

Also was tun? Da es schon sehr viel zum Thema gibt, rate ich dazu: einfach mal "Parker Louis Gbr" googeln! Da findet man jede Menge Anregungen. Und natürlich: gar nichts tun und NICHT BEZAHLEN, es sind zahnlose Löwen, die auf Einschüchterung durch Vordrucke setzen.

Aktiv gegen Parker Louis vorzugehen wäre schön, doch auch mein Vorsprechen bei der Polizei konnte dem Treiben (bisher) noch keine Ende setzen.

Am 06.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn keiner mehr diese Abzocke mit macht und niemand bezahlt, müssen die Gauner sich eine andere Masche einfallen lassen. ALSO NICHT MEHR BEZAHLEN!!! Ich habe bisher noch keinen Fall gehört und auch im Internet nichts gefunden, dass jemand verklagt wurde. Die wissen mit Sicherheit, dass das alles sehr windig ist, denn sonst würde doch ihr Rechtsanwalt weiter gehen und Klage einreichen, doch es passiert nichts. Auch ich habe es ausgesessen und mich nicht einschüchtern lassen. Nur so kann man denen das Handwerk legen!!!
Am 14.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Aussitzen! Harmloser Witzverein! Wir bezahlen da nie!
Am 04.08.2011 schrieb K. Woldrich folgendes:
Dieses Urteil könnte auch für den einen oder die andere Fahrzeughalter(-in) in Sachen Parker Louis GbR interessant sein:

AG Heidelberg, Urteil v. 16. Juni 2011, Az. 26 C 64/11:

"Die Klägerin betreibt einen für jedermann zugänglichen Parkplatz. Nach ihren dort aufgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit dem Abstellen eines Pkw auf dem Parkplatz ein Nutzungsvertrag über einen Abstellplatz zustande.

Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen HD-..., dessen Halterin die Beklagte ist, befand sich am 26.09.2010 um 21.35 Uhr ohne gültigen Parkschein auf diesem Parkplatz. Die Klägerin begehrt nun von der Beklagten Nutzungsentgelt gemäß ihren allgemeinen Einstellbedingungen. Dies beträgt bei Parken ohne Parkschein 6,00 Euro, was dem zu zahlenden Höchstentgelt entspricht. Des Weiteren begehrt die Klägerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 Euro sowie Ersatz der von ihr verauslagten Gebühr für Halterauskünfte in Höhe von 5,10 Euro, insgesamt 36,10 Euro.

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten erhöhten Parkentgelts in Höhe von 36,10 Euro gegen die Beklagte.

Ein vertraglicher Anspruch der Klägerin auf Zahlung des erhöhten Parkentgelts einschließlich der Nebenkosten gegen die Beklagte ist nicht anzunehmen, da ein diesbezüglich erforderlicher Miet- oder Verwahrvertrag nur mit dem jeweiligen Fahrer des abgestellten Fahrzeugs oder einem sonstigen Nutzer zustande kommt, nicht aber automatisch mit dem Halter des Fahrzeugs. Die Begründung einer vertraglichen Verpflichtung des Fahrzeughalter durch ein entsprechendes schlüssiges oder sozialtypisches Verhalten ist im Streitfall bereits deshalb abzulehnen, weil ein diesbezügliches Verhalten des Beklagten streitig und nicht nachweisbar ist. Eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren ist dem deutschen Recht fremd.

Die Klägerin war sodann im Ergebnis nicht in der Lage, den Beweis zu führen, dass ein diesbezüglicher Vertrag zwischen ihr und der Beklagten zustande gekommen ist. Eine Beweislastumkehr oder die Anwendung der Grundsätze der sekundären Darlegungs- und Beweislast finden zugunsten der Klägerin keine Anwendung. Die Beklagte hat dargelegt, dass sie an dem vorliegenden Tag das streitgegenständliche Fahrzeug nicht gefahren ist. Zu weiteren Auskünften war die Beklagte nicht verpflichtet. Eine Regel dahingehend - wie die Klägerin meint -, dass der Halter eines privat auf ihn zugelassenen Fahrzeugs gewöhnlich auch der Fahrer des Fahrzeugs ist, existiert nicht. Es ist daher nicht nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Beklagte als Halterin ihres Privatfahrzeugs am 26.09.2010 mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch die Fahrerin des Fahrzeugs war und damit Vertragspartnerin der Klägerin. Dies ist vielmehr umfassend von der Klägerin darzulegen und zu beweisen.

Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten auch keinen vertraglichen sekundären Schadensersatzanspruch, da die Beklagte ihr gegenüber materiellrechtlich zu keiner weiteren Auskunft über die Nutzung des Fahrzeugs an dem streitigen Tag verpflichtet war. Entsprechendes gilt für eine Verpflichtung zur Offenbarung der Person des entsprechendes Fahrers, Es gibt im Ergebnis keine allgemeine Rechtspflicht für den Halter, gegenüber einem Dritten Auskunft über den Namen eines Fahrers zu geben. Die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründen grundsätzlich keine Auskunftspflicht.

Auch eine Haftung aus § 823 Absatz 1 BGB scheidet aus, da die Norm ein Handeln der Beklagten persönlich voraussetzt. Weder ein eigenes Handeln noch ein Verschulden kann der Beklagten nachgewiesen werden. Die Beklagte hat auch nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, indem sie als Halterin das Fahrzeug möglicherweise einem Dritten als Fahrer übergeben hat.

Ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 25a StVG scheidet ebenfalls aus, das § 25a StVG den Ersatz von Verwaltungskosten vorsieht, wenn der Fahrer unbekannt bleibt. Diese aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht stammende Vorschrift ist für zivilrechtliche Ansprüche nicht anwendbar.

Die Klägerin kann die Beklagte daher weder in ihrer Eigenschaft als Nutzer oder Fahrer des Fahrzeuges noch als Fahrzeughalter in Anspruch nehmen. Insbesondere eine Halterhaftung für Privatparkgebühren scheidet nach derzeitiger Rechtslage aus."

via beck-blog (http://blog.beck.de/2011/08/03/ag-heidelberg-keine-halterhaftung-bei-parkgebuehren)

Bearbeitet am 04.08.2011 von

Am 19.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe aneblich im Juni auf der Louisenstraße mein Parkticket überzogen. Nun auch Mahnungen bekommen. Da ich nun schon einiges gelesen habe, werde ich NICHT bezahlen

Mich interessiert jedoch wie das mit dem Fotobeweis ist.
Hat mich denn da wirklich jemand heimlich fotografiert? Darf der das?
Gilt dieser "Beweis", sollte es zu einem gerichtl. Verfahren kommen?

Am 22.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Gibts denn schon neuer Infos?

Hab jetzt auch schon Anwaltsschreiben bekommen und noch nicht geantwortet....

Wie is des eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild usw?

Am 18.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Strafzettel von der Parker Louis GBR: Wer kann Tipps geben?

Im April 2011 parkte wir für mehrere Stunden einen Umzugstransporter auf dem Parkplatz der Parker Louis GBR an der Prießnitzstraße 9. Während des Umzuges wurden 2 Tickets gelöst und es befand sich immer jemand am Auto, der die Umzugskisten einräumte.Zusätzlich stellten wir fest, wie uns der Inhaber des Parkplatzes in seinem Transporter genau beochbachtete. Als wir uns ca.3 min vom Auto entfernten, um ein letztes mal in die Wohunung zu gehen (das Ticket war dann vermutlich nicht einmal eine Minute abgelaufen) muss der Inhaber zu unserem Umzugstransporter gegangen sein, um seine Fotos zu schießen. Ein Strafzettel fanden wir bei unsere Rückkehr am Umzugsauto nicht vor und so ahnten wir nichts böses. Im August bekamen wir dann das Schreiben mit der Aufforderung den Strafzettel in Höhe von 40 Euro zu bezahlen. Normalweise würden wir jeden Strafzettel, welcher berechtigt ist, bezahlen. Doch in diesem Fall fühlen wir uns hintergangen und vorsätzlich abgezockt. Würde der Inhaber sein Geld hauptsächlich mit den Parkgebühren verdienen wollen, hätte er so freundlich sein können, uns darauf hinzuweisen, dass wir evt. ein weiteres Ticket lösen müssen. Da er dies nicht tat und uns die ganze Zeit beobachtete kann ich nur annehmen, dass er auf einen kleinen Fehler wartete, um dann an sein Geld zu kommen. Da wir die 40 Euro noch nicht nicht bezahlt haben, empfangten wir nun ein Schreiben des Anwaltes. In dem Schreiben wird erläutert, dass sich ein Strafzettel am Fahrzeug befand und im Auto keine Parktickets waren.Diese beiden Aussagen stimmen aber nicht! (Wie schon erwähnt lösten wir 2 Tickets, befanden uns die ganze Zeit unmittelbar am Auto und fanden keinen Strafzettel vor) Kann uns jemand einen Tipp geben wie wir nun weiter verfahren können? Zahlen oder abwarten?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Am 28.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auf gar keinen Fall bezahlen! Eigentlich müsste hier derjenige verklagt werden, der einfach Fotos ohne Genehmigung schießt!
Die Parker Louis GmbH geht nur auf Dummfang mittels Einschüchterungstaktik und hat damit leider bei 90% der Kunden Erfolg...
Es wird wahrscheinlich noch ein Anwaltsschreiben kommen, in dem mit Gerichtsverfahren usw. gedroht wird, außerdem wird die Rechnung dann schon um die 90€ betragen. Hier sieht man schon genau, wie die Parker Louis GmbH die Leute einschüchtern will....

Also nicht bezahlen, keinen Einspruch einlegen, einfach ignorieren und weiter sagen!

Am 26.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe auch Bekanntschaft mit den netten Leuten von Parker Louis gemacht. Im November letzten Jahres habe ich mit meinem Dienstwagen (Energieversorger) auf dem Parkplatz in der Prießnitzstraße parken müssen. Als ich meine Arbeiten beendet hatte sehe ich am Auto die Zahlungsaufforderung und dachte mich tritt ein Pferd. Nach Rücksprache mit einer Anwaltskanzlei habe ich darauf nicht reagiert.
Irgendwann wurde meine Firma (sind ja Halter des Fahrzeuges) angeschrieben und ich hatte dann nur noch die Option entweder zu zahlen oder die leiten meine Daten weiter. Gezahlt habe ich nicht, und nun haben die Herren von Parker Louis meine Daten und heute habe ich Post von denen bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung bis 1.2.2012 sonst würden weiter zivilrechtliche Schritte eingeleitet usw.
Meine Frage, soll ich deren SChreiben weiterhin ignorieren oder kann es nur noch teurer werden, da ich ja als Fahrer genannt wurde. Die meisten Kommentare beziehen sich immer darauf, das der Halter angeschrieben wurde, dieser aber nicht zwangsläufig der Fahrer ist. In meinem Fall kann ja durch das Fahrtenbuch nachgewiesen werden wer den "Vertrag" mit Parker Louis eingegangen ist.
Am 20.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo und vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen.

Leider hat es mich nun (2014) auch erwischt. Meine Frage:

Wie sind die ganzen Fälle bzw. Vorgänge ausgegangen, in denen der Halter nicht auf die Briefe der Parker Louis geantwortet hat. Wurde jemals ein angeblicher Anspruch der Parker Louis rechtgegeben?

Viele Grüße

Peter

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