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Kleines Zugeständnis bei Steuerberatungskosten

Mit einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministers werden Steuerberatungskosten bis zur Höhe von 100,.€ in voller Höhe wieder absetzbar.Hierunter fallen Ausgeben für Software,Fachbücher u. Beiträge zu Lohnsteuerhilfe-Vereinen.Werr mehr als 100,-€ ausgibt,kann die Hälfte davon als Werbungskosten oder Ausgaben absetzen.


Eingestellt am 21.01.2008 von P.Buhmann
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