email telefon

Compliance und Tax Compliance

Nach Bekanntwerden des Siemens-Korruptionsskandals im Jahr 2006 führte für Großunternehmen kein Weg an der Einführung eines Compliance-Systems vorbei. Ein System, das Regel- und Gesetzesverstöße in Unternehmen verhindern soll. In kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Thema Compliance dagegen eine Nebensächlichkeit geblieben. Doch mittlerweile lohnt es sich auch für Mittelständler, sich mit dem Compliance-System auseinanderzusetzen. Denn die Justiz-ministerkonferenz hat am 14. November 2013 in Berlin beschlossen, den vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuchs in den Bundesrat einzubringen.

Dadurch sollen bei Korruption oder Betrug nicht nur die handelnden natürlichen Personen, sondern die Organisationen -also die Unternehmen- selbst strafrechtlichen Sanktionen unterworfen werden. In der Vergangenheit wurden Mitarbeiter quasi nur als "Bauernopfer" verurteilt.

Gleichzeitig sollen aber auch Anreize zur Entwicklung und Pflege einer Kultur von Unternehmens-Compliance gesetzt werden.

Der Entwurf der Justizministerkonferenz sieht eine Höchststrafe von 10 % des durchschnittlichen Gesamt-Jahresumsatzes vor, gegebenenfalls sogar die Auflösung des Unternehmens. Daneben kommen Maßregeln in Betracht, insbesondere der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Subventionen.

Davon betroffen sind alle Unternehmen in der Rechtsform der Kapital- oder Personengesellschaft. Da sich Compliance-Regeln strafmildernd auswirken, wird sich auch der Mittelstand mit der Einrichtung von Compliance-Systemen befassen müssen.

Am 6. Dezember 2012 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorgelegt. Dieser enthält einen Maßnahmenkatalog, der die Steuergrundlagen der Mitgliedstaaten schützen soll. Unter anderem soll ein Kodex, also Tax-Compliance für die Steuerpflichtigen entwickelt werden, damit die Einhaltung der Steuergesetze verbessert wird. Der Kodex soll bewährte Verfahren enthalten, durch die die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Steuerverwaltungen und den Steuerpflichtigen verbessert wird.

Diese Maßnahmen sind auch eine Reaktion auf den Steuerwettbewerb innerhalb der EU. Dabei geht es um das konkurrieren der Mitgliedstaaten, durch Steuervergünstigungen und niedrigere Steuersätze die Standortattraktivität zu verbessern.

Dies alles ist vor dem Hintergrund der internationalen Diskussion über die Steuerbescheidungs-Modelle der Internetriesen zu sehen. Im Grundsatz geht es dabei um legale Gestaltungen, die ihren Ursprung in den Steuergesetzen der nationalen Staaten haben.

Letztlich haben aber die Finanzkrise und die damit in den Focus geratene Staatsverschuldung zu einem Umdenken geführt. Zunehmend stehen Staaten am Pranger, die ausländischen Investoren niedrigere Steuersätze anbieten, genauso wie Unternehmen, die diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen. So hatte eine amerikanische Kaffeehauskette in Großbritannien massiv Umsatzeinbrüche zu verzeichnen, weil deren steuerpolitische Entscheidungen von der Allgemeinheit nicht akzeptiert wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat sich der Begriff Tax Complience entwickelt. Aus Unternehmenssicht bedeutet dies die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sicherstellung der steuerlichen Rechtsbefolgung im Interesse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Aus Sicht der Finanzverwaltung soll dieses System strukturelle Anreize setzen, damit Steuerpflichtige ohne unmittelbaren hoheitlichen Zwang an der Erfüllung steuerlicher Pflichten mitwirken. Ziel ist es, den Widerstand gegen das Zahlen von Steuern durch Maßnahmen wie
- Verbesserung des Servicemanagement und Risikomanagement in den Finanzämtern,
- risikoorientierte Prüfung der Steuererklärungen, um Fälle der Steuerhinterziehung leichter zu erkennen,
- elektronische Steuerprüfung in den Unternehmen durch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, also eine programmgeschützte Gesamtprüfung aller steuerrelevanten Daten anstelle von Stichprobenprüfungen zu vermindern.

Es ist aber leider so, dass die Einhaltung der Gesetze nicht so einfach ist. Dies zeigen Tausende von Rechtsstreitigkeiten über die Gesetzesauslegung vor den Finanzgerichten. Immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften sogar für verfassungswidrig erklären.

Aus Beratersicht sind Steuermoral und Steuermentalität immer im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Staates und der Mandanten. Hierbei versteht man unter Steuermoral die Einstellung der Steuerzahler zu Steuerdelikten, zur Steuerstrafe und zu den Steuersündern. Sie ist von Land zu Land unterschiedlich. In Europa gibt es ein Nord-Süd-Gefälle, wie sich aus dem veröffentlichten Korruptions-Index 2008 ablesen lässt.

Unter Steuermentalität versteht man die allgemeine Einstellung zur Besteuerung. Sie wird durch das individuelle Belastungsempfinden des Steuerpflichtigen bestimmt. Hierbei geht es in erster Linie um die Steuergerechtigkeit, also das subjektive Empfinden, ob man als Steuerzahler vom Staat gerecht behandelt wird. Das Gerechtigkeitsempfinden spielt sich dabei individuell auf unterschiedlichen Ebenen ab (horizontale und vertikale Gerechtigkeit).

Interessant bei der Betrachtung von Tax Compliance ist auch die öffentliche Wahrnehmung der Steuerhinterziehung. Entgegen anderen Straftaten wird Steuerhinterziehung von Kleinbeträgen in der Bevölkerung als Kavaliersdelikt angesehen, da die eigenen wenigen nicht angegebenen Einkünfte wohl keinen Einfluss auf den Staatshaushalt haben und die anderen es doch auch machen.


Eingestellt am 18.09.2014 von P.Buhmann
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)