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Blöde Sache, Parker! (Parker Louis GbR)

Nachdem wir erst gestern über die etwas fragwürdigen Praktiken der Parker Louis GbR berichtet und die Rechtslage ein wenig beleuchtet hatten, stach mir beim gemütlichen Durchblättern der FreitagsSZ ein Artikel über eben diesen Parkplatzbetreiber ins Auge.

"Seit Mitte 2006 mussten sich G. und H. am Amtsgericht Dresden daher wegen versuchter Erpressung verantworten. Der Prozess, der mehrfach neu verhandelt werden musste, ist nun nach zwölf Verhandlungstagen mit Schuldsprüchen zu Ende gegegangen. Richterin Annette Dönch verurteilte G. wegen zweifacher versuchter Erpressung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 16.500 Euro (entspricht 110 Tagessätzen) und H. wegen versuchter Nötigung in drei Fällen zu 13.500 Euro (90 Tagessätze)."
war da zu lesen. Es handelt sich offenbar um die beiden Gesellschafter der Parker Louis GbR.

Ein betroffener Autofahrer, den die Parker Louis GbR wieder mal auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch nahm, hatte wohl Strafanzeige erstattet.

Die Richterin habe auch die Mahnbriefe der Angeklagten gerügt, so die FreitagsSZ weiter.

Die Anwälte der beiden Angeklagten legten aber offenbar Berufung ein, so dass das Verfahren nun vor dem Landgericht Dresden weitergeführt werden wird.

Wirklich blöde Sache, Parker! Wir sind gespannt, wie es weiter geht.




Eingestellt am 09.11.2007 von M. Kuttla , letzte Änderung: 09.11.2007
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25 Kommentare zum Artikel "Blöde Sache, Parker! (Parker Louis GbR)":

Am 27.05.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo!
Als stud. jur. hat mir der Fall sehr bei der Bearbeitung einer Hausarbeit geholfen. Das tröstet zwar niemanden hier über seinen Ärger hinweg; trotzdem: "Danke!"
Und ein "Hoch!" auf das Engagement bei der friedlichen Nutzung des Internets; weiter so!
Außerdem frage ich mich, inwieweit man den mandatierten Rechtsanwälten das Handwerk legen kann; die sind ja eine Schande für die ganze "Innung"! - Vielleicht eine Beschwerde bei der Kammer?
Am 16.09.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Die Parker Louis Gbr hat mir ein Inkasso durch die Rechtsanwäte Prof.Dr. Holzhauser und Partner Rechtsanwälte GbR auf den Hals gehetzt. Diese Anwaltskanzlei scheint über diese Schiene die Lizenz zum Gelddrucken gefunden zu haben-
aber wie wäre es denn mit einer Gemeinschaftsklage
und öffentliche Pressearbeit - Einigkeit macht strark.

Hallo alle betroffenen was meint ihr- mich stinkt sone Abzoke über die Zivilrechtslinie total an.

Am 01.10.2008 schrieb (anonym) folgendes:
Es ist schon so das dieses Unternehmen högscht fadenscheinig ist und komisch ist auch, dass in den Zahlungsaufforderungen kein konkreter Zeuge benannt wird. Es ist ein Versuch den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Am 24.02.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Sohn ist 8 Jahre (geboren im Jahre 2000) und Halter eines PKW. Vor ca. 3 Jahren, als er gerade 5 Jahre alt war, hatten ebenfalls die Rechtsanwalts..... der ParkerLouis meinen Sohn ins Visier genommen. Ich habe mich jedenfalls pepisst vor Lachen und es war natürlich niemals mehr etwas gekommen. Einen schuldunfähiogen, deliktunfähigen, nicht geschäftsfähigen mit dummen Briefen zu überhäufen, ist ja der Lacher der Nation und das merken nichtmal Anwälte? Schade das ich keinen Ofen habe, denn da hätten die Briefe wenigstens zum verfeuern was getaugt, so mußte ich diese sogar noch entsorgen. dank grüner Tonne war dies wenigsten kostenlos, lach....
Am 02.04.2009 schrieb Thieme folgendes:
Hallo, auch ich bin in die Mühle der fragwürdigen Gesellschaft gestoßen und werde mit Zahlungsaufforderungen und Inkasso Drohungen belästigt. Ich habe mich entschlossen eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrug bei der Polizei zu stellen und möchte zudem noch ein klein wenig weitergehen. Bitte alle Betroffen (egal ob jetzt oder schon früher!!!) bitte schreiben Sie mir per E-Mail an => goldmaster@mailchecker.de <= ... Ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen und wenn möglich zusammen gegen diese Gesellschaft vorgehen. Es kann nicht sein, dass nun schon seit vielen Jahren Leute geprellt werden und unnötig Gerichte und Steuergelder verpulvert werden. Dagegen muss man vorgehen und ich werde das tun. Freundlichst
Thieme
Am 22.04.2009 schrieb Markus Horn folgendes:
Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung der Parker Louis GbR über 40 Euro wegen Überschreitung der Parkzeit erhalten, obwohl ich den auf mich zugelassenen PKW an besagtem Tag gar nicht gefahren bin. Wie kann ich mich wehren? Alle, die ebenfsalls vorhaben, den Jungs das Handwerk zu legen, bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen: hornmarkus@gmx.net
Am 05.10.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn ich das alles so lese, ist es vielleicht das Beste eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Am 16.11.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Was ist denn nun aus der erstinstanzlichen Verurteilung geworden?? Rechtskräftig oder abgemildert oder aufgehoben? Würde gewiß nicht nur mich interessieren. Sehr dankbar für eine Antwort (wer kennt, auch mit Geschäftszeichen des Gerichts)

Rob

Am 29.11.2010 schrieb tina folgendes:
Der Spuk ist noch nicht zu Ende. Auch ich habe heute von den Anwälten Holzhauser eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 94,20 Euro erhalten. Obwohl ich Parker Louis nach deren Zahlungsaufforderung von 40,-- Euro mehrfach mitgeteilt habe, dass ich nicht der Fahrer des besagten PKW war und auch um Übersendung der angeblichen Beweismittel (Foto und Zeugen) gebeten hatte. Was ist aus Euren Fällen geworden? Wie seid Ihr gegen diese Abzocke vorgegangen? Was ist aus der anhängigen Klage gegen die beiden Gesellschafter der Paekwe Louis GmbH geworden. Ich wohne außerhalb von Sachsen und kann daher das Geschehen nicht in der örtlichen Presse verfolgen. Über Mitteilungen würde ich mich freuen.
Am 03.12.2010 schrieb Dietrich folgendes:
Auch ich habe am 01.12.2010 eine Mahnung der Parker Louis GbR bekommen. Ich soll auch ohne Parkschein am 09.10.2010 in der Priessnitzstraße 9 geparkt haben. Zum Glück hatten mich ebenfals parkende Personen gewarnt, den Parkschein sehr gut aufzubewahren. Denn es könnte nach Monaten Post von der besagten Parker GbR eintreffen mit der Hoffnung man schmeißt den Parkschein dann weg. Was ich aber nicht tat, sondern ihn ordentlich aufbewhrte. Ich bin gespannt ob ich das angeforderte Beweisfoto bekomme, was ja nicht möglich sein kann,da ich den Parkschein gut sichtlich angebracht hatte.
Am 13.01.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Zwischenzeitlich habe ich zum 2. Mal umfangreiche Post von den RA Prof. Dr. G. Holzhauser erhalten. Er schickt mir die Parkordnung (3 Seiten) und 15 (in Worten: fünfzehn) "Beweisfotos" des geparkten Autos und der abfahrenden Personen. Obwohl hier ganz klar ein männlicher Fahrer zu erkennen ist und ich von Anfang an gesagt habe, dass ich nicht der Fahrer bin, will er mich mit 4 zitierten Urteilen und diversen Paragraphen abscheinend einschüchtern. Ich habe ihm jetzt geantwortet, dass ich mir jeglichen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit verbitte und er mich verklagen soll, wenn er noch etwas will.
Übrigens hat er mir noch ein "Sonderangbot" unterbreitet: Statt der geforderten 94,20 Euro bietet er mir jetzt aus Kulanz wieder 40,00 Euro an.
Wie bereits am 29.11.10 gefragt, würde ich gern wissen, was aus der Klage gegen die beiden Gesellschafter der Parker GbR geworden ist. Kann mir da einer weiter helfen?
Am 28.01.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe vom Rechtsanwalt Holzhauser eine Zahlungsaufforderung von 94.20 € erhalten, obwohl ich einen Parkschein hatte. Absolute Abzocke !!!
Wie soll ich mich verhalten? Einen Anwalt nehmen? Ignorieren?
Grüße
Robert
Am 30.01.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Mich hat es gestern (22.01.11) erwischt. Wegen 20 Minuten Parküberschreitung soll ich 40 Euro bzw. "Angebot zur Güte" innerhalb von 3 Tagen "nur" 24,50 Euro bezahlen. Darf man so eine Abzocke eigentlich durchziehen?
Am 15.02.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe inzwischen Post von Herrn Prof. Dr. Holzhauser. Die Frage wäre jetzt, muss ich mir Rechtsbeistand holen, gibt es bereits (aufgrund der Masse an geprellten Autofahrern/innen) etwaige Vordrucke zum Antworten. So langsam nervt es einfach nur noch. Im übrigen scheinen diese Anwaltsschreiben auch nur Vordrucke zu sein, auch bei mir sind es 94,20 €.
Am 03.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe heute gleich 2 Zahlungsaufforderungen bekommen, jeweils in Höhe von 40,00€ Einmal wurden wir gegen 17.15 Uhr kontrolliert und dann nochmal gegen 20.00 Uhr.
Wir waren zur Weihnachtsfeier im Carte Blanche am 01.12.2011. An diesem Tag hat es wahnsinnig geschneit. Natürlich haben wir genügend Geld in den Automaten gesteckt, da wir ja wussten, wie lange in etwa das Programm geht. Als wir wieder auf den Parkplatz kamen, war das Auto total zugeschneit, somit konnte man den Parkschein auch nicht mehr sehen. Die hätten ja mal mein Auto freischaufeln können, da hätte ich das nicht machen müssen und die hätten den Parkschein gesehen. Bloß gut, dass wir eine Rechtsschutzversicherung haben, die kannten die Louis Parker GbR schon. Haben alles unserem Anwalt übergeben, mal sehen, was passiert.
Am 21.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Neuer Anwalt altes Spiel... Parker Louis hat offensichtlich den Anwalt gewechselt dieses mal RA Christian Kühn. Da ich zum besagten Zeitpunkt mein Fahrzeug da nicht abgestellt habe bin ich mal gespannt wie es weiter geht!
Am 05.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Da ich ein Anwohner eines der Parkplätze bin,
kämpfe ich nicht nur selber gegen Parker Louis (wegen Ein-aus Ausladen beim Umzug!), sondern muß fast täglich die Abzocke von ahnungslosen Leuten mit ansehen - hier geht es NICHT um die berechtigte Forderung, für das Parken ein Entgelt zu verlangen, sondern darum, daß planungsvoll Abzocke betrieben wird zur persönlichen Bereicherung.
Es ist insbesondere einer der auf Provision angestellten "Wächter" der diese Masche betreibt. Er sitzt in einem weinroten VW-Bus mit getönten Scheiben (Kennzeichen DD-JD....) und beobachtet alles Geschehen genau. Wenn er eine Chance wittert, verteilt er sofort die Zettel (etwa wenn jemand nach Kleingeld fragen geht). Er scheut den direkten Kontakt und geht auf kein Gespräch ein, sondern versteckt sich feige und fotografiert alles.

Also was tun? Da es schon sehr viel zum Thema gibt, rate ich dazu: einfach mal "Parker Louis Gbr" googeln! Da findet man jede Menge Anregungen. Und natürlich: gar nichts tun und NICHT BEZAHLEN, es sind zahnlose Löwen, die auf Einschüchterung durch Vordrucke setzen.

Aktiv gegen Parker Louis vorzugehen wäre schön, doch auch mein Vorsprechen bei der Polizei konnte dem Treiben (bisher) noch keine Ende setzen.

Am 04.08.2011 schrieb K. Woldrich folgendes:
Dieses Urteil könnte auch für den einen oder die andere Fahrzeughalter(-in) in Sachen Parker Louis GbR interessant sein:

AG Heidelberg, Urteil v. 16. Juni 2011, Az. 26 C 64/11:

"Die Klägerin betreibt einen für jedermann zugänglichen Parkplatz. Nach ihren dort aufgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit dem Abstellen eines Pkw auf dem Parkplatz ein Nutzungsvertrag über einen Abstellplatz zustande.

Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen HD-..., dessen Halterin die Beklagte ist, befand sich am 26.09.2010 um 21.35 Uhr ohne gültigen Parkschein auf diesem Parkplatz. Die Klägerin begehrt nun von der Beklagten Nutzungsentgelt gemäß ihren allgemeinen Einstellbedingungen. Dies beträgt bei Parken ohne Parkschein 6,00 Euro, was dem zu zahlenden Höchstentgelt entspricht. Des Weiteren begehrt die Klägerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 Euro sowie Ersatz der von ihr verauslagten Gebühr für Halterauskünfte in Höhe von 5,10 Euro, insgesamt 36,10 Euro.

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten erhöhten Parkentgelts in Höhe von 36,10 Euro gegen die Beklagte.

Ein vertraglicher Anspruch der Klägerin auf Zahlung des erhöhten Parkentgelts einschließlich der Nebenkosten gegen die Beklagte ist nicht anzunehmen, da ein diesbezüglich erforderlicher Miet- oder Verwahrvertrag nur mit dem jeweiligen Fahrer des abgestellten Fahrzeugs oder einem sonstigen Nutzer zustande kommt, nicht aber automatisch mit dem Halter des Fahrzeugs. Die Begründung einer vertraglichen Verpflichtung des Fahrzeughalter durch ein entsprechendes schlüssiges oder sozialtypisches Verhalten ist im Streitfall bereits deshalb abzulehnen, weil ein diesbezügliches Verhalten des Beklagten streitig und nicht nachweisbar ist. Eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren ist dem deutschen Recht fremd.

Die Klägerin war sodann im Ergebnis nicht in der Lage, den Beweis zu führen, dass ein diesbezüglicher Vertrag zwischen ihr und der Beklagten zustande gekommen ist. Eine Beweislastumkehr oder die Anwendung der Grundsätze der sekundären Darlegungs- und Beweislast finden zugunsten der Klägerin keine Anwendung. Die Beklagte hat dargelegt, dass sie an dem vorliegenden Tag das streitgegenständliche Fahrzeug nicht gefahren ist. Zu weiteren Auskünften war die Beklagte nicht verpflichtet. Eine Regel dahingehend - wie die Klägerin meint -, dass der Halter eines privat auf ihn zugelassenen Fahrzeugs gewöhnlich auch der Fahrer des Fahrzeugs ist, existiert nicht. Es ist daher nicht nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Beklagte als Halterin ihres Privatfahrzeugs am 26.09.2010 mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch die Fahrerin des Fahrzeugs war und damit Vertragspartnerin der Klägerin. Dies ist vielmehr umfassend von der Klägerin darzulegen und zu beweisen.

Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten auch keinen vertraglichen sekundären Schadensersatzanspruch, da die Beklagte ihr gegenüber materiellrechtlich zu keiner weiteren Auskunft über die Nutzung des Fahrzeugs an dem streitigen Tag verpflichtet war. Entsprechendes gilt für eine Verpflichtung zur Offenbarung der Person des entsprechendes Fahrers, Es gibt im Ergebnis keine allgemeine Rechtspflicht für den Halter, gegenüber einem Dritten Auskunft über den Namen eines Fahrers zu geben. Die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründen grundsätzlich keine Auskunftspflicht.

Auch eine Haftung aus § 823 Absatz 1 BGB scheidet aus, da die Norm ein Handeln der Beklagten persönlich voraussetzt. Weder ein eigenes Handeln noch ein Verschulden kann der Beklagten nachgewiesen werden. Die Beklagte hat auch nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, indem sie als Halterin das Fahrzeug möglicherweise einem Dritten als Fahrer übergeben hat.

Ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 25a StVG scheidet ebenfalls aus, das § 25a StVG den Ersatz von Verwaltungskosten vorsieht, wenn der Fahrer unbekannt bleibt. Diese aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht stammende Vorschrift ist für zivilrechtliche Ansprüche nicht anwendbar.

Die Klägerin kann die Beklagte daher weder in ihrer Eigenschaft als Nutzer oder Fahrer des Fahrzeuges noch als Fahrzeughalter in Anspruch nehmen. Insbesondere eine Halterhaftung für Privatparkgebühren scheidet nach derzeitiger Rechtslage aus."

via beck-blog (http://blog.beck.de/2011/08/03/ag-heidelberg-keine-halterhaftung-bei-parkgebuehren)

Am 01.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
nur presse, AKTE sat1, TV......alles anderes - hilft nicht !
Am 26.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe ein Schreiben erhalten von RA Christian Kühn. Darin verlangt er eine Gebühr von 57€ von mir für " das Parken auf einen Stellplatz von (Bürgerking), dass mir zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht gestattet sein soll, wegen einer angeblichen Beschilderung. Er führt folgende Paragraphen auf: § 858BGB und § 862 Abs.1 S.2 BGB.

Was ich mich jetzt frage: ist das Abzocke???

Kann mir jmd helfen??

Gruss Heidi

Am 22.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Tja Heidi,
ich hatte den gleichen Brief nur wegen Parken auf einem Lidl-Parkplatz ohne dass ich die "Höchstparkdauer, Pflicht zum Auslegen einer Parkscheibe, etc." eingehalten hätte. Hab mit einem Anwalt telefoniert und der meinte, wenn tatsächlich, gut sichtbar, ein entsprechendes Schild aufgestellt war, ist diese Abkassiererei tatsächlich rechtmäßig, da es sich um ein Privatgrundstück handelt...

Ich wird wohl für laaaange Zeit nicht mehr bei Lidl einkaufen...

Am 12.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich bin heute Opfer dieser Bande geworden. Ich hatte mein Fahrzeug auf dem Parkplatz Prießnitzstraße abgestellt und ordnungsgemäß ein Ticket für eine Stunde gelöst.
Ich wurde bei meinem Termin etwas aufgehalten und habe die Parkzeit um 12 Min. überzogen. Auf meiner Windschutzscheibe fand ich ein Ticket und soll nun 40,-- € berappen. Das Ticket wurde 2 Min. vor meinem Eintreffen ausgestellt, ich habe mich umgesehen, aber niemanden gesehen, der eine Kontrolle durchgeführt hat.
Was kann ich gegen diese Abzocke jetzt tun?
Am 11.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Habe heute auch Post von RA Christian Kühn bekommen. Werde das einfach ignorieren (zumal das Fahrzeug zu dem benannten Zeitpunkt schon veräüßert war)

Am 20.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn keiner mehr diese Parkplätze mehr nutzt, wäre der Sache schon geholfen. Ist aber bei der Parksituation in der DD-Neustadt schwer. Und dies weis die Gbr.

Mein Aufruf "Parkt auf diesen Parkplätzen nicht mehr".

Am 27.12.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Die Parker Louis GbR treibt ihr Unwesen nun auch in Berlin. Ein kleiner ungepflegter Parkplatz in der Grabbeallee (Pankow) wird hier "bewirtschaftet". Wenn man hier eine Parkuhr sucht, wird man keine finden. Es existiert keine. Nachdem man aber nach vergeblicher Suche zum Auto zurückkehrt, findet man den üblichen Schein an der Windschutzscheibe. Es wird zu Recht behauptet, man hätte keinen Parkschein angebracht. Wie denn auch? Der "Parkwächter" ist nirgendwo zu sehen. Er scheint sich da irgendwo zu verstecken. Das ist einfach miese Abzocke.

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