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Ausbildungskosten von der Steuer absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat am 18.08.2011 entschieden, dass Studenten und Azubis die Kosten ihrer Ausbildung beim Finanzamt geltend machen können.Bislang konnten solche Aufwendungen nur geltend gemacht werden, wenn im gleichen Jahr mindestens gleich hohe Einkünfte erzielt wurden.Jetzt müssen die Kosten dür die Wohnungsmiete am Studienort, Fahrten, Lehrmaterial, Bürobedarf und Computer sowie Studiengebühren beim Finanzamt jeweils im darauffolgenden Jahr als vorweggenommene Werbunkskosten bzw. Betriebsausgaben angemeldet werden.Dieser "Verlust" kann dann in späteren Jahren vom >Einkommen in Abzug gebracht werden. Der Bundesfinanzhof meldet bereits jetzt verfassungsrechtliche Bedenken an für den Fall, dass der Gesetzgeber versucht, die Ausbildungskosten wieder von der Absetzbarkeit auszuschließen.


Eingestellt am 18.08.2011 von P.Buhmann
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1 Kommentar zum Artikel "Ausbildungskosten von der Steuer absetzbar":

Am 13.10.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich setze die Haftpflichtversicherung und auch die Unfallversicherung zu jeweils 50 % als Sonderausgaben und zu 50 % als Werbungskosten ein.Werbungskosten deahlsb, weil ja auch das berufliche Risiko abgedeckt ist. Sobald man fcber den Pauschalbetrag bei den Werbungskosten kommt, spart man hier am meisten.

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